Am 27. September trat EU-weit eine neue Regelung gegen Greenwashing in Kraft. Pauschale Umweltaussagen und Siegel ohne Zertifikat sind damit nicht mehr zulässig.
Mit der Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ sollen Verbraucher:innen besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen und Greenwashing geschützt werden. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben EU-weit. Betroffen sind Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU anbieten – unabhängig davon, ob es sich um große Unternehmen oder KMU handelt.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft allgemeine Umweltaussagen. Begriffe wie „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht mehr einfach pauschal verwendet werden.
Entscheidend ist künftig: Was genau macht ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlicher – und lässt sich diese Aussage belegen?
Statt einer allgemeinen Aussage wie „klimafreundliche Verpackung“ braucht es konkrete und nachvollziehbare Informationen. Auch Bilder, Farben oder Gestaltungselemente können dabei eine Umweltaussage vermitteln und müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel sind künftig grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.
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