Die im Februar 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Verpackungsverordnung stellt einen bedeutenden Schritt zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft dar. Ziel der Verordnung ist es, den Anstieg von Abfallmengen zu bekämpfen und einheitliche Vorschriften im Binnenmarkt zu schaffen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Reduzierung von Verpackungen, das Verbot bestimmter Einwegverpackungen ab 2030, sowie strenge Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Darüber hinaus werden die Wiederverwendung von Verpackungen gefördert und der Einsatz von “Ewigkeitschemikalien” in Lebensmittelverpackungen eingeschränkt. Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie noch formell vom Europäischen Rat gebilligt werden.
Diskutieren Sie mit Expert:innen über die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung auf Umwelt und Wirtschaft! Seien Sie Teil des Think Tanks, in dem Chancen und Herausforderungen dieser neuen Regelung beleuchtet werden..
Topics:
- Verbot von Einwegverpackungen aus Kunststoff ab 2030
- Zielvorgaben zur Reduzierung von Verpackungsabfällen bis 2040
- Förderung der Wiederverwendung und Einführung strenger Recyclingquoten
- Kompostierbare Verpackungen und Produkte
Sprechen wir darüber, wie sich die Kreislaufwirtschaft künftig aktiv gestalten lässt!
Wann: Dienstag, 26. November 2024
Uhrzeit: 16.00 Uhr
Ort: Erste Bank Campus | Am Belverdere 1 | 1100 Wien
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