Wir finden sie überall: im Wald, auf unseren Wiesen und Äckern, in unserem Wasser und als Mikroplastik leider auch in unseren Lebensmitteln! Technologisch ist das Problem mit biologisch abbaubarem Kunststoff jedoch längst lösbar.
Plastiksackerl Verbot trat ab 1. Jänner 2020 in Kraft!
Ein Teilerfolg ist geschafft! Das Plastiksackerl Verbot begann mit dem Jahr 2020. Demzufolge ist es verboten Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen, ausgenommen davon sind nur wiederverwendbare Taschen mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen sowie die sehr leichten Knotenbeutel (vorzufinden in der Obst- und Gemüseabteilung von Supermärkten), diese müssen aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Für Plastiksackerl die Geschäfte bereits auf Lager haben ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass diese noch bis Ende 2020 abgegeben werden dürfen.
Doch die Debatte muss weitergeführt werden und darf nicht beim Sackerl aufhören. Die nächsten Schritte müssen sein: einheitliche Kennzeichnung und andere Initiativen zu Mehrfachnutzung von abbaubaren Sackerl, Vorhaben zur Mikroplastikvermeidung sowie die Etablierung von abbaubaren, umweltschonenden Alternativen zu Verpackungsplastik für Lebensmittel.